OUTPLACEMENT

Durch die wirtschaftlichen und personellen Konzentrationsprozesse in den Unternehmen hat das Instrument Outplacement an Bedeutung gewonnen. Outplacement ermöglicht eine sozialverträgliche und faire Trennung von Mitarbeitern.

 

Bei Outplacement-Maßnahmen wird dem ausscheidenden Mitarbeiter unter Hinzuziehung eines externen Beraters eine einvernehmliche Trennung ermöglicht. Typischerweise unterteilt sich der Prozeß in drei Phasen:

 

1. Unternehmensspezifische Vorbereitung

  • Erörterung der Trennung
  • Eruierung der Chancen des betreffenden Mitarbeiters
  • Entscheidung für eine Trennung und Outplacementberatung

 

2. Durchführung des Trennungsprozesses

  • Klärung der notwendigen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Angebot des Outplacements an den Mitarbeiter
  • Erstgespräch zwischen Mitarbeiter und Berater

 

3. Einzeloutplacementberatung

  • Analyse der Stärken und Schwächen des Kandidaten
  • Aufbau einer positiven Grundeinstellung zu einer beruflichen Veränderung
  • Beurteilung der Qualifikationen
  • Definition der beruflichen Zielsetzung
  • Entwicklung einer Bewerbungsstrategie / Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Unterstützung bei der aktiven Suche am Markt
  • Vorbereitung auf Gespräche und Interviews
  • Bewertung von Stellenangeboten
  • Hilfestellung beim Abschluß eines Arbeitsvertrages

 

Vorteile für das Unternehmen:

  • Gerechtwerden der sozialen Verantwortung
  • Sicherung Unternehmensimage durch Vermeidung von Negativpropaganda
  • Vermeidung von kostspieligen Rechtsstreitigkeiten
  • Erhaltung des innerbetrieblichen Arbeitsklimas und Vermeidung negativer Signalwirkung auf andere Mitarbeiter

 

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