Durch die wirtschaftlichen und personellen Konzentrationsprozesse in den Unternehmen hat das Instrument Outplacement an Bedeutung gewonnen. Outplacement ermöglicht eine sozialverträgliche und faire Trennung von Mitarbeitern.
Bei Outplacement-Maßnahmen wird dem ausscheidenden Mitarbeiter unter Hinzuziehung eines externen Beraters eine einvernehmliche Trennung ermöglicht. Typischerweise unterteilt sich der Prozeß in drei Phasen:
1. Unternehmensspezifische Vorbereitung
- Erörterung der Trennung
- Eruierung der Chancen des betreffenden Mitarbeiters
- Entscheidung für eine Trennung und Outplacementberatung
2. Durchführung des Trennungsprozesses
- Klärung der notwendigen arbeitsrechtlichen Fragen
- Angebot des Outplacements an den Mitarbeiter
- Erstgespräch zwischen Mitarbeiter und Berater
3. Einzeloutplacementberatung
- Analyse der Stärken und Schwächen des Kandidaten
- Aufbau einer positiven Grundeinstellung zu einer beruflichen Veränderung
- Beurteilung der Qualifikationen
- Definition der beruflichen Zielsetzung
- Entwicklung einer Bewerbungsstrategie / Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Unterstützung bei der aktiven Suche am Markt
- Vorbereitung auf Gespräche und Interviews
- Bewertung von Stellenangeboten
- Hilfestellung beim Abschluß eines Arbeitsvertrages
Vorteile für das Unternehmen:
- Gerechtwerden der sozialen Verantwortung
- Sicherung Unternehmensimage durch Vermeidung von Negativpropaganda
- Vermeidung von kostspieligen Rechtsstreitigkeiten
- Erhaltung des innerbetrieblichen Arbeitsklimas und Vermeidung negativer Signalwirkung auf andere Mitarbeiter
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