
Der Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft erfasst mehr denn je auch den öffentlichen Sektor. Demographische Entwicklungen, gesetzliche Rahmenbedingungen auf nationaler und übernationaler Ebene sowie die Forderung nach Bürgernähe und dienstleistungsorientierter Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung sind Impulsgeber dieser Veränderungsprozesse. Dabei spielen betriebswirtschaftliche Aspekte in der täglichen Arbeit der Städte, Kreise, Länder und des Bundes eine stetig wachsende Rolle, die durch die aktuelle Haushaltslage der öffentlichen Hand noch verschärft wird. Durch diese Entwicklungen wandelt sich der öffentliche Sektor vom Typus einer traditionellen Verwaltungsbehörde zum komplexen Konzern "Kommune".
Bei diesem Transformationsprozess gewinnt die Fragestellung an Bedeutung, welche Leistungen öffentlich-rechtliche Unternehmen erbringen sollen und wie diese Leistungserstellung sinnvoll zu strukturieren ist. Hierbei kann es je nach konkreter Aufgabenstellung wirtschaftlich sein, öffentlich-rechtliche, privatrechtliche oder Mischformen der organisatorischen Ausgestaltung zu nutzen. Neben den öffentlich-rechtlichen Eigenbetrieben und Beteiligungen gehören auch häufiger Public Private Partnerships (PPP) zu den praktizierten Organisationsformen einer haushalts- und dienstleistungsoptimierten Ausrichtung im öffentlichen Sektor. Ursache hierfür ist, dass die Ausgliederung bestimmter Funktionen häufig ein höheres Maß an Flexibilität sichert und Gestaltungsspielräume eröffnet, die den in der Haushaltsrechnung geführten Einrichtungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften meist verschlossen bleibt.
Wir unterstützen erfolgreich unsere anspruchsvollen Mandanten bei der Besetzung von Schlüsselfunktionen im öffentlichen Sektor. Seien es Krankenhäuser, Versorger, Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Liegenschaften, Infrastrukturprojekte, ÖPNV, Bäderbetriebe oder Flughäfen. In enger Kooperation mit den Entscheidungsträgern begleiten wir personelle Veränderungsprozesse. Hierzu zählt nicht nur die Suche nach Führungs- und Fachkräften sondern auch die Besetzung von Aufsichtsräten, Beiräten und Gremien.